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AGB Institut IMS

 

1. Dienstleisterinnen

 

Der/Die Dienstleister/innen im Institut IMS sind selbstständige Unternehmerinnen die sich im Haus einmieten und arbeiten ausschließlich auf freiwilliger Basis. Das Auftragsverhältnis entsteht ausschließlich nur mit dem/der entsprechenden Dienstleister/in und dem Auftraggeber (Gast).

Nur volljährigen Personen ist es gestattet das Institut IMS zu betreten und einzelne Dienste in Anspruch zu nehmen.

Es erfolgt generell eine Vorbesprechung über die Art und Weise und des Umfanges der zu erbringenden Dienstleistung zwischen der Selbstunternehmerin und ihrem späteren Auftraggeber.

Die vereinbarten Dienstleistungen werden im Institut IMS von einer oder mehreren Dienstleisterinnen erbracht.

Der Konsum von Substanzen die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen ist ausdrücklich untersagt.

Dazu gehören auch das Einbringen von verschreibungspflichtigen Medikamenten, Drogen, Alkohol und Betäubungen jeglicher Art.

Gäste welche bereits beim Empfang unter Alkoholkonsum, Drogen oder Betäubungsmittel stehen, werden dem Institut IMS verwiesen.

 

2. Vergütung

 

Das vereinbarte Honorar wird vor Inanspruchnahme der Dienstleistung entrichtet.

Der Anspruch auf Dienstleitung besteht nur mit der jeweiligen Dienstleisterin.

 

3. Hausregeln

 

In den einzenen Räumen des institut IMS gilt ein striktes Rauchverbot.

Der Gast unterliegt in den Räumlichkeiten des Institut IMS den Weisungen und Vorgaben der Geschäftsleitung bzw. den Dienstleistern/innen.

Alle Handlungen und Vorgänge im Institut IMS unterliegen der Diskretion. Zu keiner Zeit findet ein Austausch von Informationen mit Dritten statt. Dies versichert sowohl die Geschäftsleitung , der einzelnen Dienstleister/innen als auch der Gast.

Die Geschäftsleitung ist zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im institut IMS verpflichtet.

 

4. Videoüberwachung

 

Das Institut IMS ist zum Schutz vor ungebetenen Gästen und zur Sicherheit der im Hause arbeitenden Personen videoüberwacht.

Die Videoüberwachung ist begrenzt auf den Eingangsbereich. In den einzelnen Räumen in denen eine Leistungserbringung erfolgt, findet zu keiner Zeit eine Videoüberwachung statt. Ist der Gast mit der Videoüberwachung nicht einverstanden, kommt das Auftragsverhältnis nicht zustande. Die Aufnahmen, die nicht relevant sind im Falle einer Strafverfolgung, werden unverzüglich gelöscht.

Die Geschäftsleitung des Institut IMS bzw. der/die Dienstleister/innen klären den Gast im Vorfeld darüber auf, diese Verpflichtung ist durch den Aushang im Eingangsbereich der AGB erbracht.

 

5. Mietgegenstand

 

Die Geschäftsleitung stellt den Dienstleistern/innen zum jeweiligen Zweck, angemietete Zimmer samt der üblichen Auststattung/Einrichtungsgegenstände, sowie Verbrauchsmaterialien zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gegenstände pfleglich zu behandeln sind und im Schadenfall unverzüglich die Geschäftsführung zu informieren ist.

Sollte ein Schaden durch Handlungen eines Gastes entstehen, ist ebenfalls die Geschäftsleitung zu informieren.

Im Fall von Vorsatz und Fahrlässigkeit, übernimmt das Institut IMS zu keiner Zeit Haftung oder Gewähr.

 

6. Sauberkeit und Hygiene

 

Die Dienstleiterinnen sind stets verpflichtet für Sauberkeit und Hygiene in den angemieteten Räumen zu sorgen.

Insbesondere nach erbrachter Dienstleistung.

 

7. Gesundheit

 

Sollte im Falle der Leistungserbringung der Gast oder die Dienstleisterin einer Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit ausgesetzt werden, sind alle erforderlichen Rettungsmaßnahmen einzuleiten. In diesem Falle sind auch die Polizei und Rettungsdienste zu informieren.

 

8. Auftragsbeendigung

 

Der Auftrag gilt als beendet mit Ablauf des Termins.

Ein Auftrag kann unter bestimmten Umständen abgebrochen werden. Dies ist möglich, falls ein Gast weitergehende Dienstleistung einfordert als im Vorfeld besprochen. Eine Teilerstattung erfolgt in diesem Falle nicht. Das entrichtete Honorar gilt darüber hinaus als vereinbart.

 

9. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Klauseln der AGB einer Wirksamkeit entgegenstehen, so bleiben die übrigen in ihrer Wirksamkeit bestehen.

 

 

 

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